Einer Ihrer Kunden öffnet den Online-Kundenbereich Ihres Unternehmensportals. Er ist sehbehindert und navigiert mit einem Screenreader. Die Navigation ist komplett aus Divs zusammengebaut, kein einziges Bild hat einen Alt-Text, und das Kontaktformular gibt beim Absenden keine Fehlermeldung aus — nur Stille. Er schließt den Tab.
Das ist kein Randfall. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung, viele davon mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen. Dazu kommen Millionen mit temporären Einschränkungen — gebrochener Arm, grauer Star, Umgebungen mit schlechtem Licht. Wenn Ihre digitalen Dienste für diese Gruppe nicht funktionieren, schließen Sie einen erheblichen Teil Ihrer Nutzer bewusst aus.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das keine freiwillige Entscheidung mehr.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — was wirklich dahintersteckt
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882). Die EU hat damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen geschaffen — und Deutschland hat ihn fristgerecht ins nationale Recht überführt.
Konkret verpflichtet das BFSG Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichwertig nutzen können. Das klingt abstrakt, ist aber technisch sehr präzise definiert — über den Standard WCAG 2.2.
Das Gesetz ist kein kurzfristiger politischer Kompromiss. Es ist Teil einer langfristigen EU-Strategie zur Stärkung der digitalen Teilhabe. Wer es ignoriert, ignoriert keinen Trend — sondern ein verbindliches Gesetz mit Sanktionsmechanismus.
Wen das Gesetz trifft — und wen nicht
Die häufigste Frage, die ich in Projekten höre: „Gilt das auch für uns?“ Die Antwort ist meistens: ja.
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste gegenüber Verbrauchern anbieten. Das umfasst:
- E-Commerce und Buchungssysteme — Online-Shops, Reservierungsportale, Vergleichsrechner
- Energie- und Versorgungsportale — Kundenportale von Stadtwerken und Energieversorgern
- Finanzdienstleistungen — Online-Banking, Zahlungsseiten, Versicherungsrechner
- Telekommunikation — Portale und Endkundendienste von TK-Anbietern
- Medien und digitale Inhalte — E-Books, Streaming, digitale Abonnements
Die Ausnahmeregelung ist eng gefasst: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Alles darüber fällt unter das Gesetz.
Es gibt außerdem eine Härteklausel für „unverhältnismäßigen Aufwand“ — aber diese greift nur dann, wenn ein Unternehmen nachweislich dokumentiert, dass die Umsetzung wirtschaftlich nicht tragbar ist. In der Praxis ist diese Hürde hoch. Darauf zu setzen ist riskant.
Was WCAG 2.2 Level AA in der Praxis bedeutet
Das BFSG verweist auf den Standard WCAG 2.2 des W3C in der Konformitätsstufe AA. Diese Stufe ist der gesetzliche Mindeststandard — nicht das Maximum. Wer Level AA erfüllt, ist compliant. Wer es ignoriert, nicht.
WCAG 2.2 AA ist nach vier Prinzipien gegliedert:
Wahrnehmbar
Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie von Nutzern mit unterschiedlichen sensorischen Fähigkeiten wahrgenommen werden können.
- Jedes inhaltliche Bild braucht einen Alt-Text, der den Bildinhalt beschreibt — nicht „Bild“ oder den Dateinamen
- Dekorative Bilder erhalten ein leeres
alt=""-Attribut, damit Screenreader sie überspringen - Videos brauchen Untertitel — automatisch generierte reichen rechtlich nicht aus
- Der Kontrastunterschied zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen bei normalem Text, 3:1 bei großem Text (ab 24 px)
- Die Seite muss bis 200 % skalierbar sein, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder sich überlappen
Bedienbar
Alle Funktionen der Website müssen ohne Maus erreichbar sein.
- Tastaturnavigation durch die gesamte Website — vom Header bis zum Footer, in jedes Formularfeld, in jedes Dropdown
- Sichtbare Fokus-Indikatoren bei jedem interaktiven Element — der aktive Link oder Button muss visuell erkennbar sein
- Skip-Links am Seitenanfang, die direkt zum Hauptinhalt springen, damit Tastaturnutzer nicht durch die gesamte Navigation tabben müssen
- Animationen und automatische Weiterleitungen müssen pausierbar oder abschaltbar sein
Verständlich
Die Website und ihre Inhalte müssen verständlich und vorhersehbar sein.
- Das
lang-Attribut im HTML muss korrekt gesetzt sein — Screenreader lesen sonst deutschen Text mit englischer Aussprache vor - Die Navigation muss auf allen Seiten konsistent aufgebaut sein
- Formulare müssen Fehlermeldungen ausgeben, die erklären, was falsch ist — und Korrekturvorschläge liefern
- Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes, sichtbares
<label>
Robust
Der Code muss so strukturiert sein, dass aktuelle und zukünftige Hilfstechnologien ihn zuverlässig interpretieren können.
- Semantisches HTML statt generischer
<div>-Strukturen mit nachträglich per ARIA aufgeklebter Bedeutung - ARIA-Attribute nur ergänzend, wo natives HTML nicht ausreicht — nicht als Ersatz für strukturell fehlerhaftes Markup
- Valides HTML ohne Parser-Fehler, die Screenreader verwirren
Die häufigsten Barrieren — und wo sie entstehen
In der Praxis sehen die typischen Problemstellen so aus:
| Bereich | Häufiges Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Bilder | Fehlender oder nichtssagender Alt-Text | Alt-Text beschreibt den Inhalt, nicht das Format |
| Formulare | Labels fehlen oder sind nur visuell positioniert | <label for="id"> korrekt zuordnen |
| Kontrast | Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund | Kontrast-Checker verwenden, Farbpalette anpassen |
| Interaktive Elemente | Links und Buttons nicht per Tastatur erreichbar | Native HTML-Elemente statt div-Buttons |
| Fehlermeldungen | Nur farbliche Rückmeldung (rot = Fehler) | Textuelle Fehlermeldung zusätzlich ausgeben |
| Videos | Kein Untertitel, keine Audiodeskription | Untertitel manuell erstellen oder prüfen lassen |
| Fokus-Indikatoren | outline: none im CSS entfernt sichtbaren Fokus | Fokus-Styles explizit definieren |
Ein wichtiger Hinweis zu automatisierten Tests: Tools wie Lighthouse oder axe finden erfahrungsgemäß etwa 25–35 % der WCAG-Verstöße. Der Rest lässt sich nur durch manuelle Tests und — noch wichtiger — durch Tests mit echten Nutzern mit Behinderungen aufdecken.
Was bei Verstößen passiert
Die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig. Das Sanktionspotenzial ist real:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro nachgewiesenem Verstoß
- Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen
- Unterlassungsklagen, die den Betrieb nicht zugänglicher digitaler Dienste unterbinden können
Der Marktüberwachungsansatz der ersten Monate war primär aufklärend — die Behörden haben Hinweise gegeben statt sofort zu sanktionieren. Das darf aber nicht als Freifahrtschein missinterpretiert werden. Die Erfahrungen aus Ländern, die WCAG-Anforderungen früher eingeführt haben, zeigen: Die Durchsetzung zieht mit wachsender regulatorischer Reife an.
Hinzu kommt: Seit dem BFSG haben Behindertenverbände und Verbraucherschutzorganisationen ein konkretes rechtliches Instrument in der Hand. Das verändert die Risikolandschaft grundlegend.
Barrierefreiheit als Investition, nicht als Kostenpunkt
Hier die unbequeme Wahrheit: Die meisten Unternehmens-Websites sind nicht barrierefrei — nicht weil es technisch unmöglich ist, sondern weil es nie als Anforderung definiert wurde.
Das lässt sich ändern. Und es lohnt sich:
Größere Zielgruppe. Wer Barrieren abbaut, erreicht nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Nutzer, die situationsbedingt eingeschränkt sind — ältere Menschen, Menschen in ungünstigen Umgebungen, Nutzer älterer Geräte.
Bessere SEO. Semantisches HTML, saubere Überschriften-Hierarchien, Alt-Texte und verständliche Linkbeschriftungen sind gleichzeitig Barrierefreiheits-Anforderungen und SEO-Signale. Wer das eine ernst nimmt, stärkt automatisch das andere.
Wartbarere Codebasis. Gut strukturierter, semantisch korrekter Code ist einfacher zu warten, einfacher zu testen und einfacher für neue Entwickler zu verstehen. Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich auch intern aus.
Rechtssicherheit. Das lässt sich kaum in Zahlen fassen — aber der Aufwand für eine nachträgliche Abmahnung, einen Behördenbescheid oder einen öffentlichkeitswirksamen Vorwurf übersteigt in aller Regel die Kosten einer strukturierten Nachbesserung massiv.
So gehen Sie es strukturiert an
Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Ein realistischer Stufenplan:
- Bestandsaufnahme — Lighthouse-Report und axe Browser-Extension geben in 30 Minuten einen strukturierten Überblick über die offensichtlichsten Probleme
- Kritische Barrieren zuerst — Alt-Texte, Kontrastwerte, fehlende Labels und nicht-tastaturnavigierbare Elemente beheben. Das sind die häufigsten Verstöße und meistens schnell lösbar
- Meistbesuchte Seiten vorziehen — Startseite, Kontaktseite, Produkt-/Leistungsseiten und Formulare haben die höchste Priorität
- Manuelle Tests ergänzen — Mit Tastaturnavigation durch die Website, NVDA oder VoiceOver (macOS) testen
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen — Das BFSG verlangt eine öffentliche Erklärung zum aktuellen Stand der Accessibility-Konformität
- In Entwicklungsprozesse integrieren — Accessibility-Checks als festen Bestandteil von Code-Reviews und Deployments einplanen
Der wichtigste Schritt ist der erste. Nicht der perfekte Plan — der erste Befund.
Fazit
Das BFSG ist in Kraft. Wer digitale Dienste für Verbraucher anbietet und über die Kleinstunternehmer-Grenze liegt, ist verpflichtet — ohne Übergangsfrist, ohne Kulanzspielraum im Streitfall.
Barrierefreiheit ist aber keine reine Compliance-Übung. Sie verbessert die Nutzererfahrung für alle, stärkt die technische Qualität Ihrer Website und öffnet Ihnen eine Zielgruppe, die bisher systemisch ausgeschlossen war. Das ist kein Marketing-Versprechen — das ist messbar.
Wenn Sie den aktuellen Stand Ihrer Website bewerten lassen oder eine strukturierte Nachbesserung planen wollen: Ich helfe Ihnen dabei, den tatsächlichen Handlungsbedarf zu ermitteln und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge umzusetzen. Nehmen Sie gern Kontakt auf.


